Kaffeewissen – Fairtrade Standards für Kaffee

KAFFEEWISSEN – Fairtrade-Standards für Kaffee stärken gezielt Kleinbauern.

Das Fairtrade-Siegel garantiert Kleinbauerngenossenschaften in den Anbauländern feste Mindestpreise und langfristige Handelsbeziehungen zu gleichbleibend fairen Konditionen: ohne Zwischenhändler, dafür mit der Möglichkeit der Vorfinanzierung und Aufschlägen für biologisch angebauten Kaffee.

Den Mehrerlös durch den Fairen Handel überführen die Genossenschaften in Projekte zur Steigerung von Produktion und Qualität ihrer Produkte. Welche Maßnahmen im Einzelnen realisiert und in Gemeinschafts-Projekte, wie etwa den Bau von Schulen oder die medizinische Versorgung investiert werden, entscheiden
 die Mitglieder selbst.

Die Fairtrade Standards geben den Produzenten eine bisher nicht gekannte Sicherheit. Sie können sich auf einen fixen Mindestpreis und auf angemessene Prämien verlassen.

 Die wichtigsten Fairtrade-Standards für Kaffee.

  • Nur Kleinbauern, die sich zu Kooperativen oder Organisationen zusammengeschlossen haben, können ihren Kaffee zu Fairtrade-Bedingungen verkaufen.
  • Die Organisationen müssen politisch unabhängig sein und eine demokratische Struktur aufweisen. Jeder Bauer und jede Bäuerin hat das gleiche Stimmrecht.
  • Den Kooperativen der Produzenten wird ein fester Mindestpreis zugesagt. Wenn der Weltmarktpreis über diesem Fairtrade-Preis liegt, bekommen die Bauern den höheren Preis.
  • Für biologisch angebauten Fairtrade-Kaffee erhalten die Bauern einen höheren Mindestpreis.
  • Die Bauern erhalten zusätzlich eine Fairtrade-Prämie, die an die Kooperative ausgezahlt wird. Diese gehen z.T. an Projekte zur Steigerung von Produktivität und Qualität. Der andere Teil muss für soziale oder ökonomische Investitionen, die der gesamten Gemeinschaft zu Gute kommen, verwendet werden.
  • Umweltstandards begrenzen den Einsatz von Agro-Chemikalien und unterstützen die Bauern bei einer nachhaltigen Produktion.
  • Die Produzenten erhalten auf Wunsch eine Vorfinanzierung der Ernte von 60 Prozent des Vertragspreises.
  • Zwangsarbeit und ausbeuterischer Kinderarbeit ist verboten.